Neuer Landesrahmenvertrag

 

Das Land Sachsen-Anhalt und die Liga (Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände) haben einen neuen Landesrahmenvertag vereinbart. Dieser gilt allerdings nicht sofort und automatisch für die Bewohner der Schloß Hoym Stiftung.

Leistungsträger (das Land Sachsen-Anhalt) und Leistungserbringer (Schloß Hoym Stiftung) haben sich nun zur Durchführung von Verhandlungen im Umstellungsverfahren des dann neu geltenden Rahmenvertrages verpflichtet.
Zu diesem Zweck muss für die von uns betreuten Bewohnerinnen und Bewohner ein Gesamtplanverfahren und die Trennung der Flächen und Kosten abgeschlossen sein. Darüber hinaus werden die Leistungen und Vergütungen auf Basis des Landesrahmenvertrages verhandelt. Dazu gehört, dass die Kosten neu kalkuliert werden müssen.
Die dann zu erfolgende Anwendung der neuen Regelungen aus dem Landesrahmenvertrag muss in einem angepassten Betreuungsvertrag mit den Leistungsberechtigten neu vereinbart werden.

Über den aktuellen Stand der Verhandlungen sowie notwendigen Änderungen werden wir fortlaufend informieren.

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