Kahlschlag im Sozialwesen stoppen
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen vor dem systematischen Abbau von Grundrechten durch geplante Sozialkürzungen.
Bund, Länder und Kommunen haben auf 108 Seiten Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe hinter verschlossenen Türen erstellt. Dieses sogenannte „Vorschlagsbuch“ trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Die angedachten Maßnahmen bedrohen den sozialen Frieden. Sie schränken Menschenwürde und Menschenrechte ein. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung lehnen die Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe auf das Schärfste ab.
Mit einem Kürzungsvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro stellen die geplanten Maßnahmen einen systematischen Angriff auf die Grundrechte der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft dar. Die geplanten Einsparmaßnahmen untergraben damit sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention. Teilhabe darf nicht nach Kassenlage gewährt werden – und Effizienz darf nicht zum Gegenbegriff von Menschenwürde werden!
Die inhaltliche Stoßrichtung ist gravierend: Individuelle Rechtsansprüche werden abgebaut, Teilhabe und Inklusion zurückgedrängt und die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ausgehebelt. Dass diese Pläne ohne Einbindung von Selbstvertretungs- und Fachverbänden erarbeitet wurden, ist ein demokratischer Skandal.
Die Fachverbände fordern die Handelnden auf, stattdessen endlich Maßnahmen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung zu ergreifen, damit Personal, das bei den Leistungsträgern in erheblichem Maße zur Umsetzung des BTHG eingestellt wurde, zurückgefahren werden kann. Die Leistungsträger haben mit dem BTHG die Steuerung der Leistungserbringung gewollt und tragen in hohem Maße selbst durch unzulässig kurze Bewilligungszeiträume, aufwändige Gesamtplanverfahren, komplett fehlende Digitalisierung der Prozesse und Prüfung von umfänglich zu erstellender Dokumentation ohne erkennbaren Zweck zu den hohen Kosten bei.
Die Petition kann noch bis zum 25. Mai 2026 mitgezeichnet werden.
